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Gesetzliche Rentenversicherung

Innerhalb unseres Sozialsystems ist auch die gesetzliche Rentenversicherung als Umlagefinanzierte Altersvorsorge eingeschlossen. Die Arbeitende Bevölkerung finanziert durch die Abführung von Lohnnebenkosten ( von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ) die Renten der älteren Bürger. Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte, die
- das 65. Lebensjahr vollendet und
- die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben

Neben der Regelaltersrente darf unbeschränkt: hinzuverdient werden Die gesetzliche Rentenversicherung reicht als alleinige Basis für eine ausreichende Altersvorsorge in keiner Weise aus. Aktuell bei nur 70 % liegt das derzeitige Rentenniveau (Verhältnis Rente - durchschnittlichen Arbeitsentgelt) und soll schon bald auf ca. 64 % sinken. Bei dieser Berechnung wird von 49  Arbeitsjahren ausgegangen (und das statistische Durchschnittseinkommen zu Grund gelegt) um die 70 % zu erreichen. Durch die gravierende Änderung der Demographie gerät dieses System immer mehr ins wanken. Waren es vor Jahren statistisch gesehen noch 3 Arbeitnehmer die 1 Rentner finanzierten, sind wir heute bereits bei einer 2 zu 1 Situation. Bedingt durch hohe Arbeitslosigkeit, Medizinischen Fortschritt und damit verbundene längere Lebenserwartung, Geburtenschwache Jahrgänge u.v.m. kann man sich nicht mehr ausschließlich auf die Gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorge verlassen. Die gesetzliche Rentenversicherung kann also immer nur eine Grundsicherung schaffen, die für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards oder für die Erfüllung besonderer Wünsche im Alter auf gar keinen Fall  ausreicht.

Ihre Altersvorsorge sollte deshalb grundsätzlich auf VIER Standbeinen aufgebaut werden!
Neben der Gesetzlichen Rentenversicherung zählen hierzu folgende Formen der Altersvorsorge:

Betrieblich
Eine persönliche Altersvorsorge aufzubauen und das nicht aus bereits versteuertem Geld, ist das überhaupt möglich ?
Ja, es geht - und zwar in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber !

Seit dem 1. Januar 2002 haben erstmals alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln (Entgeltumwandlung), Dieser Anspruch besteht bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch nach Umwandlung nachzukommen.

Die betriebliche Altersvorsorge bleibt beitragsfrei
Am 8. August 2007 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Demnach fallen auch zukünftig, entgegen der ursprünglichen Planung ab 2008, auf die Beiträge zu Betriebsrenten keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Beschäftigte können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Zugleich wird die Altersgrenze, ab der die arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften auf Betriebsrenten nicht mehr verfällt, von 30 auf 25 Jahre.

Ihr Arbeitgeber alleine ( AG-finanziert ) oder mit Ihnen gemeinsam ( AN-finanziert ), schließt einen Altersvorsorgevertrag ( z.B. Private Rentenversicherung ) als Versicherungsnehmer ab. Die Beiträge dafür werden aus nicht versteuerten Geldern bezahlt.

Diese Anlageformen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

Privat

Das dritte Standbein für Ihre ausreichende Versorgung im Alter. Die Produktauswahl hierzu ist für einen Laien bereits unüberschaubar! Bei der Auswahl der Produkte für diesen Bedarf gilt jedoch stets, stellen Sie Ihre Altersvorsorge auf sichere Beine. Machen sie damit keine Experimente und wählen Sie dabei bewährte und traditionsreiche Investments.

Das wohl bekannteste Produkt zur Privaten Altersversorgung, die Kapitallebensversicherung, wurde per 2005 neu geregelt. Das bisherige Steuerprivileg fielweg ! Seit dem 01.01.2005 sind Kapitallebensversicherungen steuerpflichtig, es greift jetzt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung.

Mögliche Formen der Privaten Altersvorsorge:

  • klassische Kapitallebens- & Rentenversicherungen= Niedrige Renditen durch starre gesetzliche Investitionsvorschriften
  • Investmentpolice = Versicherungsmantel mit Ansparung in Investmentfonds oder Vermögensverwaltungen
  • Englische Policen = Weit über 100 Jahre alte Verslcherungsformen, höchst flexibel, überdurchschnittliche Renditen, niedrigere Kosten als Deutsche Versicherer