
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben seiner Beschäftigten ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber erbracht oder vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet.
Beteiligen sich die Beschäftigten durch Entgeltumwandlung an den Direktversicherungsbeiträgen, kann für die Beiträge bis zu einer Höhe von 1.752 Euro pro Jahr der pauschale Lohnsteuersatz von 20 Prozent genutzt werden, sofern die Beiträge aus einer Sonderzahlung, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld finanziert werden.
Für Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden, ist die Pauschalversteuerung weiterhin möglich. Auf das umgewandelte Gehalt entfällt nur eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent (plus Solidaritätszuschlag, plus Kirchensteuer).
Verträge, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, bieten die Möglichkeit der Pauschalversteuerung jedoch nicht mehr. Wer jetzt neu abschließt, erhält die Direktversicherung nur noch auf Rentenbasis. Bis zu einem Betrag von 2.688 Euro (entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Wer keinen pauschalversteuerten Vertrag nutzt, kann zusätzlich, sofern der Arbeitgeber zustimmt, jährlich bis zu 1.800 Euro steuerfrei umwandeln.
Steuerzahlungen werden verschoben: Erhält der Versicherte dann im Alter seine Betriebsrente, so wird diese jeden Monat vollständig mit dem dann persönlichen Einkommenssteuersatz belastet, die so genannte nachgelagerte Besteuerung.
