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Pensionsfonds

Seit Anfang 2002 ist der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung neu zugelassen. Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge kann ein höherer Kapitalanteil in Aktien angelegt werden. Dadurch erhöhen sich die Chancen auf höhere Leistungen. Im gleichen Maße nehmen auch die Risiken zu. Das eingezahlte Kapital bleibt aber in jedem Fall erhalten. Der Pensionsfonds ist eine vom Betrieb unabhängige, selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung überwiesen, die Beschäftigten können sich daran durch Entgeltumwandlung beteiligen. Die Versorgungsleistungen müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden. Arbeitnehmer können sich außerdem auch gegen Invalidität absichern oder eine Hinterbliebenenversorgung vereinbaren.

Bei der Entgeltumwandlung sind die Beiträge zum Pensionsfonds bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei- und sozialversicherungsfrei. Auch hier gelten die Regelungen wie unter Direktversicherungen beschrieben.

Der Pensionsfonds untersteht der Aufsicht und der Anlageregulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.