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Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Die Pensionskasse kann von elnem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Die Altersvorsorgeleistungen werden überwiegend in Form von lebenslangen Renten erbracht. Der Arbeitgeber sichert hierüber eine Altersversorgung zu. Dafür schließt er zu Gunsten des Mitarbeiters eine Lebensversicherung ab und garantiert ihm einen Rechtsanspruch auf die vereinbarte Leistung. Im Rahmen der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung können bis zu vier Prozent des Gehalts steuerfrei angelegt werden. In 2011 sind das maximal 2640 Euro, im Kommenden 2688 Euro. Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz gibt es einen zusätzlichen Festbetrag von jährlich 1800 Euro, auf den allerdings von Beginn an Beiträge zur Renten, Kranken und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen (siehe auch Erläuterungen zur Direktversicherung).