
Unterstützungskasse
Auch hier verpflichtet sich das Untemehmen, seinen Angestellten Versorgungsleistungen in einer bestimmten Höhe zu gewähren. Die Rücklagen für die späteren Versorgungsleistungen werden aber nicht im Unternehmen, sondern im Rahmen einer Unterstützungskasse aus dem Unternehmen auslagert. Von praktischer Bedeutung für die Entgeltumwandlung ist die rückgedeckte Unterstützungskasse. Diese wird als rechtlich selbständige Einrichtung geführt, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird und ihre Leistungen über den Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft absichert. Die Unterstützungskasse gewährt je nach Leistungsplan eine einmalige Kapitalzahlung oder eine laufende Rentenzahlung.
Die Leistungen der Unterstützungskasse werden erst bei der späteren Auszahlung im Rentenalter besteuert, zumeist mit geringen Steuersätzen. Die vom Arbeitnehmer zur Entgeltumwandlung aufgewendeten Beiträge sind lohnsteuerfrei. Die Sozialversicherungsfreiheit dieser Beiträge ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Diese Förderung kann parallel zur Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds genutzt werden.
