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Annuitätendarlehen
Zins- und Tilgungszahlung in einem gleich bleibenden Betrag. Mit der Dauer der Laufzeit nimmt der Zinsanteil ab, auf der Gegenseite nimmt der Tilgungsanteil zu.

Tilgungsfreies Darlehen
Der Mandant leistet bei einem tilgungsfreien Darlehen während der Laufzeit keine Tilgungszahlungen. Auf das Darlehen werden nur Zinsen berechnet, die Tilgung wird hier einmalig am Ende stattfinden.

Tilgungsdarlehen [Darlehen mit gleich bleibender Tilgung]
Das charakteristische am Darlehen mit gleich bleibender Tilgung ist die Reduzierung der Rate über die Laufzeit. Das hängt damit zusammen, dass sich die Kreditsumme durch die geleisteten Rückzahlungsbeträge verringert und sich damit die zu zahlenden Zinsen verringern. Diese Art des Darlehens ist im Immobilienbereich sehr selten.

Forwarddarlehen
Beim Forwarddarlehen (auch Vorrats-Darlehen genannt) wird bereits heute bis zu 60 Monate im Voraus die Kondition für das auslaufende Darlehen gesichert. Beim Forwarddarlehen wird die Restschuld des alten Darlehens mit dem Darlehensbetrag des neuen Darlehens beglichen. 
Die Inanspruchnahme des Forwarddarlehens erfolgt, wenn der Vertrag des auslaufenden Darlehens beendet ist. Während der bis zu 60 Monate möglichen Forwardzeit entstehen Ihnen selbstverständlich keine weiteren Kosten wie Zinsen oder Bereitstellungsentgelt.

Das Forwarddarlehen macht besonders in Niedrigzinsphasen Sinn, da Sie sich das heutige Zinsniveau auf diese Weise sichern. Mit Hilfe des Forwarddarlehens können Sie sich so gegen das Risiko steigender Zinsen schützen und erhalten so ein große Planungssicherheit Ihrer zukünftig monatlichen Belastungen.

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