
Die gesetzliche Krankenversicherung
"Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist." Mit diesen Worten verkündete Bismarck vor über 100 Jahren im Reichstag den Beginn der Sozialversicherung. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die zahlreichen Krankenkassen, z.B. die Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen. Daneben zählen dazu die Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie die Seekrankenkasse und die Bundesknappschaft.
Bis 1996 nahmen die Krankenkassen nur bestimmte Personengruppen auf, die Techniker-Krankenkasse nur Techniker und Ersatzkassen für Angestellte meist nur Angestellte. Sei 1996 können alle, die versicherungspflichtig werden, und alle Kassenmitglieder grundsätzlich jede Krankenkasse wählen, sogar die Betriebskrankenkasse eines Unternehmens, wenn sich diese auch für Nicht-Betriebsangehörige geöffnet hat.
Welche Krankenkasse wählen?
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 wurden die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkasse durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, welcher von der Bundesregierung festgelegt wird. Aktuell beträgt der Beitragssatz 15,5% (Arbeitgeberanteil 7,3% + Arbeitnehmeranteil 8,2%) – der Arbeitgeberanteil wurde eingefroren, das heißt, dass künftige Beitragserhöhungen alleine von den Arbeitnehmern getragen werden müssen. Krankenkassen die mit den zugeteilten Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht zu Recht kommen, müssen einen Zusatzbeitrag von Ihren Mitgliedern verlangen. Die Krankenkassen müssen diesen Beitrag direkt von Ihren Mitgliedern einziehen. Bei Erhebung dieses Zusatzbeitrages haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer Krankenkasse wechseln, welche keine Zusatzbeiträge erheben muss.
FAZIT: Die Krankenkassenwahl richtet sich künftig nach dem Angebot von Zusatzleistung und inwieweit Zusatzbeiträge von den Mitgliedern verlangt werden.
Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds hat sich auch der Katalog für Zuzahlungen erweitert.
In folgenden Bereichen sind Zuzahlungen zu leisten
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Arzt- oder Zahnarztbesuch |
pro Quartal € 10 für die erste Inanspruchnahme |
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Verschreibungspflichtige Arzneimittel |
Zuzahlungen von 10% des Kaufpreises mindestens € 5 – höchstens € 10 |
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Heilmittel |
Zuzahlungen von 10% des Kaufpreises mindestens € 5 – höchstens € 10 |
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häusliche Pflege |
Zuzahlung von 10% der Kosten der Leistung zzgl. € 10 je Verordnung |
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Krankenhaus |
Zuzahlung von 10,- € pro Tag mit der Begrenzung auf 28 Tage pro Kalenderjahr. |
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Sehhilfen |
Nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und |
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Zahnersatz |
Festkostenzuschuss durch die GKV |
Private KrankenZUSATZversicherung für alle AN
Wer oder was ist versichert?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung lassen immer mehr zu wünschen übrig und werden zunehmend beschnitten. Die Grundversorgung kann natürlich nicht die Wünsche jedes Einzelnen berücksichtigen. Hinzu kommt, dass durch hohe Zuzahlungen die finanzielle Situation für gesetzliche Krankenversicherte zunehmend schwieriger wird. Immer höhere Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Zahnbehandlungen oder Krankenhausaufenthalten belasten das Privatbudget. Und manche Leistungen können von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angeboten werden. Grund, sich mit richtigen Lösungen für einen optimalen Krankenversicherungsschutz auseinander zu setzen.
Welche Kernleistungen bietet die Kranken-Zusatzversicherung?
* Bessere Versorgung und minimierte Zuzahlungen bei Zahnersatz
* Eine bezahlbare Brille ganz nach persönlichem Geschmack
* Ruhige Genesung im Krankenhaus in der angenehmen Atmosphäre eines Ein- oder Zweibettzimmers und Behandlung durch den
* Arzt des Vertrauens
* Kostenbeteiligung bei Heilpraktikerbehandlungen
* Finanzielle Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit
* Ausgleich der Krankengeldlücke bei Arbeitsunfähigkeit
* Finanzielle Unterstützung bei Kuren und Krankenhausaufenthalten
Welche Besonderheiten gibt es?
Eine Kindernachversicherung ab Geburt ohne Risikoprüfung und Wartezeiten ist möglich.
Private Krankenvollversicherung für Freiberufler / Selbstständige / Beamte / AN mit gutem Verdienst (2011: ab 49.950 Euro)
Wer oder was ist versichert?
Die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen steigt dramatisch an. Schon heute können die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung kaum noch finanziert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung kann lediglich einen Basisschutz für jedermann bieten. Unabhängig vom Einkommen und Alter hat jeder Versicherte den gleichen Grundschutz. Viele Bereiche der medizinischen Grundversorgung sind damit weitgehend abgedeckt. Mit der Krankenvollversicherung gibt es jedoch eine sichere und beitragsgünstige Alternative, die bessere Leistungen bietet.
Welche Kernleistungen bietet die Krankenvollversicherung?
- Bedarfsgerechte Tarifkombinationen mit unterschiedlichen Selbstbehalten
- Komfort im Krankenhaus [freie Wahl des behandelnden Arztes]
- Freie Wahl des Krankenhauses, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Hochwertige Versorgung z. B. bei Brillen oder Zahnbehandlungen
- Keine Zahlungen bei Medikamenten
- Heilpraktikerbehandlungen sind erstattungsfähig
- Als Vertragspartner des Arztes wählt man gemeinsam die optimale Behandlungsmethode
- Absicherung des Nettoeinkommens bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 100 Prozent
- Die private Krankenversicherung hat ein größeres Leistungsspektrum als die gesetzliche Krankenversicherung. So werden z. B. auch Krankenhaus- und Pflegetagegelder gezahlt
- Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung enthalten Alterungsrückstellungen, die im Alter steigenden Krankheitskosten berücksichtigen. Zusätzlich sorgt der gesetzliche Beitragszuschlag für Stabilität der Beiträge im Alter.
Welche Besonderheiten gibt es?
Spezieller Kinder-, Schüler- und Studentenbeiträge ermöglichen auch für Familien einen hochwertigen Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag. Kindernachversicherung ab Geburt ohne Risikoprüfung und Wartezeiten ist möglich. Der gesetzlich vorgeschriebene Standarttarif garantiert im Rentenalter dieselben Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung, zu einem Beitrag, der den der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigt.
Vertragslaufzeit - Tarifabhängig
