
Wer braucht eine?
JEDER!!!
... jeder Mensch haftet mit seinem gesamten Vermögen (jetziges und künftiges) für Schäden die er einem Dritten zufügt – auch wenn
er dies nicht beabsichtigt hat!!! (§ 328, 331 BGB) sinngemäß
Wer ist versichert?
In der Regel der VN, sein Ehepartner und die Kinder; Kinder solange Sie noch nicht volljährig sind und in häuslicher Gemeinschaft leben. Volljährige Kinder sind solange mitversichert, wie sie noch alleinstehend, sich in unmittelbarer Schul- Berufsausbildung, Grundwehrdienst/Zivildienst befinden,in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben und zwischendurch keinem Arbeitsverhältnis nachgegangen sind
Deliktunfähig:
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
Bedingt deliktfähig:
Jugendliche zwischen dem 7-ten und bis zur Vollendung des 14-ten Lebensjahres
Voll deliktfähig:
Jugendliche ab Beginn des 15-ten Lebensjahres
Welche Versicherung passt zu mir ?
Wie hoch soll ich mich versichern ?
Ist mein Partner mitversichert ?
