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Die Risikolebensversicherung leistet im Todesfall der versicherten Person

Somit ist diese Versicherung sehr wichtig für alle, die Hinterbliebene [Mann, Frau, Kinder, Eltern] zu versorgen haben.
Für die Absicherung von Krediten [z. B. bei Hausfinanzierungen] bietet sich eine Restschuldversicherung an. Dies ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung [also entsprechend der Restschuld] abnimmt. Aufgrund dessen ist sie noch günstiger als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Ehepaare können eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal [bei Tod des Erstversterbenden] fällig wird. Diese Versicherung ist billiger als zwei selbständige Verträge.

Insbesondere bei Familien mit kleinen Kindern sollte auf das Leben des Haupternährers eine Risikolebensversicherung zur Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen werden.

Die Höhe der erforderlichen Summe ist von der individuellen familiären und finanziellen Situation abhängig. Generell gilt, dass für „jüngere“ Hinterbliebene ein höherer Kapitalbetrag erforderlich ist als für „ältere“ Hinterbliebene. Somit ergibt sich folgende Faustregel:

Die Todesfallsumme sollte betragen

• bei kleineren Kindern in der Familie das sechsfache Brutto-Jahreseinkommen,
• bei älteren Kindern in der Familie das fünffache Brutto-Jahreseinkommen,
• nur für die Versorgung des nicht berufstätigen Partners das vierfache Brutto-Jahreseinkommen.

Bei der Festlegung der Versicherungssumme sollte stets die dauerhafte Geldentwertung (=Inflation) berücksichtigt werden, da eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nur aufgrund einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist. Die Dynamik-Option ist dafür eine Hilfe.

Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die Versorgungssituation ausschlaggebend. Oft hat sich die Versorgungslage im Alter des/der Ernährer/s um die 50 bis 55 Jahre "entspannt", weil dann die Kinder meistens selbst Geld verdienen und aus dem Haus gehen. Die Reduzierung der Versicherungssumme sollte dann problemlos bei jeder Gesellschaft möglich sein.

Wollen Sie dass Ihre Angehörigen die Versicherungssumme erhalten oder zum Großteil das Finanzamt?

Mit der "Über-Kreuz-Variante" haben wir die passende Lösung für Sie. Gerade für Lebensgemeinschaften und hohe Versicherungssummen ist diese Variante ein "MUSS".

Gerne überprüfen wir Ihre Verträge, ob das Finanzamt miterbt oder nicht. Bei einem € 100.000 Vertrag sind das bei "nicht verheirateten Partnern" schon mal € 24.000 für den Fiskus.