
Eine Unfallversicherung dient dazu, trotz eines Unfalls, das Lebensumfeld der betroffenen Person bestmöglich der neuen Situation anzupassen – bis hin zu Behindertengerechten Anforderungen ! Darunter fallen Reha-Maßnahmen ( ohne Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse ), neues Auto, Umbauten oder einfach nur „Entschädigungsleistungen“, weil plötzlich ein Teil Ihres Körpers nicht mehr zu 100 % funktionsfähig ist ( z.B. Kniegelenk nach Sportunfall ).
Was ist ein Unfall ?
5 Kriterien sind wichtig !
Ein Unfall ist ein
1. plötzliches,
2. „von außen“
3. auf den Körper wirkendes,
4. unfreiwilliges Ereignis,
5. das eine Gesundheitsschädigung hervor ruft
Begriffserklärungen im Zusammenhang mit Unfallversicherungen
Invaliditätssumme
Basis dieser Versicherung, regelt die Entschädigungshöhe
Invaliditätsgrad
Beurteilung zu wie viel Prozent die versicherte Person-Einschränkungen erleidet, abhängig von Art der Verletzung
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe dient zur Beurteilung des Invaliditätsgrades. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung bemessen sich aus der Gliedertaxe.
Eine besondere Gliedertaxe lässt sich für Angehörige eines Heilberufes vereinbaren.
Progression
Erhöht die mögliche Zahlung der Versicherung, da je höher der Grad der Invalidität, desto größer die Leistung
Beitragsrückgewähr
Der mtl. Beitrag ist dadurch erhöht, dafür bekommen Sie am Ende der Laufzeit
wieder Geld zurück – ACHTUNG: Quatsch !!! Berechnen Sie den mtl. Aufschlag zur „normalen“ Versicherungsform und ermitteln Sie die darauf erwirtschaftete Rendite. Grundsätzlich gilt: Trennen Sie Risikoschutz und Kapitalanlage!
Krankenhaustagegeld
Leistung für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus, bei dem die Ursache ein Unfall war. Aufenthalte aufgrund von Erkrankungen sind i.R. nicht versichert. Besser: Separat als Krankenzusatzversicherung abschliessen
Welche Invaliditätssumme ist ausreichend ?
200 %, 350 %, 500 % Progression – welche Höhe macht Sinn ?
Ist meine aktuelle Versicherung teuer oder billig ?
